Erwischt? Kein Grund zur Panik.

Mit dem ASF-Seminar bringen Sie Ihre Probezeit schnell und unkompliziert wieder in Ordnung.

ASF-Seminar – Ihre Aufbauseminar

Wurden Sie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) aufgefordert? Als Fahranfänger in der Probezeit ist die Teilnahme an einem ASF-Seminar Pflicht, sobald Sie gegen bestimmte Verkehrsregeln verstoßen haben oder zwei oder mehr Punkte gesammelt haben. Bei uns absolvieren Sie Ihr ASF-Seminar unkompliziert, terminflexibel und von erfahrenen Fahrlehrern begleitet – ganz ohne langes Warten auf einen Platz.

Unser Aufbauseminar erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben nach § 2b StVG und wird von der zuständigen Führerscheinstelle anerkannt. Buchen Sie jetzt online Ihren Wunschtermin und schließen Sie Ihre Nachschulung schnell und sicher ab.

In Drei Schritten zum Abschluss:

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Seminar auswählen

Wählen Sie einen passenden Termin aus unseren ASF-Seminaren und füll die Anmeldung bequem online aus.

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Seminar besuchen

Das ASF besteht aus vier
Gruppensitzungen sowie einer Beobachtungsfahrt.

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Bescheinigung einreichen

Reichen Sie die Bescheinigung fristgerecht bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde ein.

Jetzt zum Seminar anmelden!

Schulungsraum

Unsere ASF-Seminare finden in modernen, freundlich gestalteten Räumlichkeiten der Freiburger Fahrschule statt. Mit angenehmer Lernatmosphäre und praktischer Ausstattung schaffen wir die besten Voraussetzungen für ein konzentriertes und erfolgreiches Seminar.

Warum wir?

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Top qualifiziert

Erfahrene Seminarleiter mit anerkannter Qualifikation begleiten Sie fachlich fundiert durch Ihr Seminar.

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Schnell verfügbar

Regelmäßige Termine ohne lange Wartezeit – Sie starten zeitnah in Ihr ASF-Seminar.

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Einfach buchen

Seminarplatz in wenigen Klicks online sichern – ganz ohne Anruf oder Papierkram.

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Zentrale Lage

Moderne Schulungsräume in Freiburg mit guter Erreichbarkeit für ein angenehmes Seminarumfeld.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich ein ASF-Seminar absolvieren?

Ein ASF-Seminar wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Sie während der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße) begangen haben. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Wie lange dauert ein ASF-Seminar?

Das Seminar besteht aus vier Gruppensitzungen mit jeweils 135 Minuten sowie einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung.

Muss ich an allen Terminen teilnehmen?

Ja. Die Teilnahme an allen Seminarteilen ist verpflichtend. Nur bei vollständiger Teilnahme kann die Bescheinigung ausgestellt werden.

Wann findet die Beobachtungsfahrt statt?

Die Beobachtungsfahrt wird zu Beginn des Seminars gemeinsam vereinbart und findet zwischen der ersten und zweiten Gruppensitzung statt.

Welche Unterlagen benötige ich?

Bitte bringen Sie das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde sowie Ihren gültigen Führerschein zum Seminar mit.

Wann erhalte ich die Teilnahmebescheinigung?

Nach erfolgreicher und vollständiger Teilnahme erhalten Sie die Bescheinigung in der Regel am letzten Seminartag.

Was passiert, wenn ich die Frist der Behörde verpasse?

Wird die im Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde genannte Frist nicht eingehalten, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Melden Sie sich daher möglichst frühzeitig zu einem Seminar an.

Was passiert, wenn ich die Frist der Behörde verpasse?

Wird die im Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde genannte Frist nicht eingehalten, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Melden Sie sich daher möglichst frühzeitig zu einem Seminar an.

Was kostet ein ASF-Seminar?

Die aktuellen Seminarpreise finden Sie direkt bei den jeweiligen Terminen auf unserer Website. Gerne informieren wir Sie auch persönlich.

Wie viele Teilnehmer hat ein ASF-Seminar?

Ein ASF-Seminar findet in einer festen Gruppe von 6-12 Personen statt. Die Teilnehmerzahl ist gesetzlich geregelt, damit ein effektiver Austausch innerhalb der Gruppe möglich ist.

Muss ich die Teilnahmebescheinigung selbst bei der Behörde einreichen?

Ja. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung von uns. Diese müssen Sie fristgerecht bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen.